Wir versuchen es Ihnen bei der Abrechnung möglichst einfach zu machen.
Bei physiotherapeutischen Behandlungen läuft die Rechnungsstellung automatisiert und elektronisch ab. Sie bekommen davon, bis auf die Unkostenbeteilung Ihrer Krankenkasse und die Rechnungskopie, nicht viel mit. Sie brauchen eine ärztliche Verordnung um diese Leistung in Anspruch zu nehmen.
Bei Behandlungen, die über die Zusatzversicherung abgerechnet werden, empfiehlt es sich mit der Versicherung abzuklären, ob die Behandlung gedeckt ist. Sie erhalten gemäss Absprache eine Rechnung die Sie, nachdem Sie diese beglichen haben, an die Zusatzversicherung weiterleiten können. Bei Behandlungen über die Zusatzversicherung ist keine ärztliche Verordnung nötig.
Private Behandlungen können bar, mit Karte oder nach Absprache per Rechnung beglichen werden.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf drei Arten:
Die Behandlungspreise bei physiotherapeutischen Behandlungen richten sich nach dem kantonalen Tarif und den fallspezifischen Unterschieden (KVG, UVG). Bei diesen Behandlungen wird die Verrechnung direkt elektronisch abgewickelt.
Bei allen anderen Behandlungen, die entweder privat oder über die Zusatzversicherung abgerechnet werden, beträgt der Stundenansatz 120 Franken.
Wir verfügen über alle nötigen Voraussetzungen als Physiotherapeuten über die Grundversicherung abrechnen zu können.
Als medizinischer Masseur bin ich beim EMR registriert. Das EMR sorgt für das Qualitätsmanagement in der Komplementärmedizin und regelt die Verrechnung mit den Zusatzversicherungen.